Das Steigerlied und das Büdchen – Traditionen, die besonders aus dem Ruhrgebiet gar nicht wegzudenken sind. Seit gestern gehören sie nun ganz offiziell zum Landesinventar von NRW, bedeutet: Das Steigerlied und die Trinkhalle gehören zum immateriellen Kulturerbe dieses Landes.

18 Bewerbungen gab es, aber die hochkarätig besetzte Jury hat sich so entschieden, weil:

Steigerlied:
„Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland hat das Steigerlied, das zu vielfältigen Anlässen gesungen wird, seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegelt die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.

Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet:
Auch bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spielt der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar.

Diese beiden Empfehlungen der Jury wurden jetzt von Kultur- und Wissenschaftsministerin
Isabel Pfeiffer-Poensgen bestätigt. Zwölf Einträge hat jetzt das so genannte Landesinventar, darunter u.a. der Rheinische Karneval, das Schützenwesen und die Bolzplatzkultur.